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Medikament

Amadol 50 mg Retard/ -150 mg Retard

Hersteller: VIATRIS GmbH & Co. KG
Wirkstoff: Tramadol

rezeptpflichtig

Gegenanzeigen

Im Folgenden erhalten Sie Informationen über Gegenanzeigen bei der Anwendung von Amadol 50 mg Retard/ -150 mg Retard im Allgemeinen, bei Schwangerschaft & Stillzeit sowie bei Kindern. Bitte beachten Sie, dass die Gegenanzeigen je nach Arzneiform des Medikaments (beispielsweise Tablette, Spritze, Salbe) unterschiedlich sein können.

Wann darf Amadol 50 mg Retard/ -150 mg Retard nicht verwendet werden?

Tramadol darf nicht angewendet werden bei:
  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
  • Vergiftungen mit Alkohol, Schlafmitteln, anderen Schmerzmitteln oder Psychopharmaka
  • Einnahme von MAO-Hemmern innerhalb der letzten 14 Tage
  • Epilepsie, wenn die Krankheit nicht unter Kontrolle ist.
Tramadol darf nur mit besonderer ärztlicher Vorsicht angewendet werden bei:
  • Bewusstseinsstörungen
  • Schock
  • Störungen der Atmung
  • erhöhtem Hirndruck bei Kopfverletzungen oder Gehirnerkrankungen
  • eingeschränkter Leberfunktion oder Nierenfunktion
  • Abhängigkeit von Opiaten (Drogensüchtigen) und Patienten, die auf Opiate empfindlich reagieren oder zu Medikamentenmissbrauch neigen
  • Neigung zu Epilepsie.
Tramadol eignet sich nicht als Ersatzdroge bei Opiat-Abhängigkeit. Obwohl Tramadol den gleichen Wirkmechanismus wie Morphin hat, vermag es Entzugssymptome nicht zu unterdrücken.

Was müssen Sie bei Schwangerschaft und Stillzeit beachten?

Soweit in der Schwangerschaft der Arzt eine Schmerzbehandlung mit opioiden Schmerzmitteln für unvermeidlich hält, sollte sich die Anwendung des Wirkstoffes auf einzelne Gaben beschränken. Eine dauerhafte Anwendung von Tramadol ist in der gesamten Schwangerschaft zu vermeiden, da Tramadol die den Mutterkuchen durchdringt und aufgrund der Gewöhnung des Kindes nach der Geburt Entzugserscheinungen beim Neugeborenen auftreten können.

Vor oder während der Geburt gegeben, beeinflusst Tramadol nicht den Fortgang der Geburt, kann aber beim Neugeborenen zu Veränderungen der Atemtätigkeit führen. Diese sind aber in der Regel nicht bedenklich.

Tramadol wird zwar in nur sehr geringen Mengen in die Muttermilch ausgeschieden, sollte aber dennoch nicht während der Stillzeit angewendet
werden. Bei einer einmaligen Gabe von Tramadol ist eine Unterbrechung des Stillens in der Regel nicht erforderlich.

Was ist bei Kindern zu berücksichtigen?

Tramadol ist in Form von Brausetabletten, Tabletten und Kapseln nur für Kinder über 12 Jahre geeignet, Zäpfchen sollten erst ab 14 Jahren verwendet werden. In Form von Tropfen oder gespritzten Lösungen ist Tramadol durch die Möglichkeit der niedrigen Dosierung auch für Kinder ab einem Jahr anwendbar.

Weiterlesen: Amadol 50 mg Ret...: Nebenwirkungen

Stand: 13.12.2007
(Die Inhalte des Medikamenten-Ratgebers werden auf Basis fundierter Quellen erstellt)

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